Hypnosetherapeut
Hypnosetherapeut
Als Hypnosetherapeut oder Hypnotherapeut bezeichnen sich in der Regel Hypnotiseure, die die Hypnose zu medizinischen oder psychotherapeutischen Zwecken einsetzen und eine Heilerlaubnis im Rahmen einer Zulassung als Heilpraktiker oder einer Approbation als Arzt oder Psychotherapeut besitzen.
Hypnosetherapeut nennen sich zumeist Anwender, die ihre Arbeit als Hypnosetherapie bezeichnen.
Alternativ gibt es die Kombination Hypnotherapeut und Hypnotherapie.
Die Bezeichnung Hypnosetherapeut kann also grundsätzlich als Hinweis darauf gesehen werden, dass die jeweilige Person heilkundlich tätig ist und über eine Heilerlaubnis verfügt.
Nichtmedizinische Hypnotiseure, die über keine Heilerlaubnis verfügen nennen sich zumeist Hypnotiseur, Hypnosecoach oder Hypnoseberater.
Tätigkeitsbereiche Hypnosetherapeut
Die Tätigkeitsbereiche eines Hypnosetherapeuten sind nicht klar umrissen und es gibt keine genaue Regelung dazu, was ein Hypnosetherapeut beherrschen muss bzw. welche genauen Vorgehensweisen er bei seiner Arbeit verfolgen muss.
Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass der Hypnosetherapeut in seiner Praxis Anwendungen bietet, die in den heilkundlichen Bereich fallen und deshalb von nichtmedizinischen Hypnotiseuren ohne Heilerlaubnis nicht angeboten werden dürfen.
In der Regel arbeiten Hypnosetherapeuten im Rahmen ihrer psychotherapeutischen / medizinischen Befugnisse auf folgenden Gebieten:
Therapie von Ängsten, Phobien und Zwängen
Traumatherapie
Schlafmedizin / Therapie von Schlafstörungen
Schmerztherapie
Psychoonkologie
Weitere spezialbereiche wie die Allergologie, Tinnitus-Therapie oder die Behandlung verschiedener Infektionserkrankungen sind ebenfalls möglich.
Darüber hinaus kann ein Hypnosetherapeut in seiner Praxis selbstverständlich auch alle Anwendungen anbieten, die auch von nichtmedizinischen Hypnotiseuren / Hypnose-Coaches angeboten werden.
Welche Behandlungsbereiche ein einzelner Hypnosetherapeut in seiner Praxis anbietet obliegt seiner eigenen Entscheidung. Er kann sich entweder auf einen einzelnen Teilbereich spezialisieren oder mehrere Themenbereiche parallel abdecken.
Ausbildung Hypnosetherapeut ohne Heilerlaubnis?
Man kann auch ohne Heilerlaubnis an einer Ausbildung zum Hypnosetherapeut teilnehmen und ein entsprechendes Ausbildungszertifikat erhalten.
Allerdings darf man diesen Titel dann anschließend nicht öffentlich führen und auch nicht öffentlich damit werben (z.B. auf Flyern, Visitenkarten oder der Praxishomepage), dass man eine Ausbildung zum Hypnosetherapeuten absolviert hat.
Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Tätigkeitsbezeichnungen, die den Begriff "Therapeut" beinhalten vom Laien als "medizinisch kompetent" angesehen werden. Als medizinisch kompetent stuft der Gesetzgeber aber nur Menschen ein, die ihre Kompetent schon einmal im Rahmen einer gesetzlich anerkannten Prüfung (z.B. Heilpraktiker, Arzt-Examen etc.) belegt haben.
Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass der Begriff Hypnosetherapeut bei einem Hypnotiseur, der über keine medizinische Zulassung verfügt irreführend wirkt und in seinen Klienten das Bild entstehen lässt, einen medizinisch befugten Behandler vor sich zu haben.
Auch Hinweise auf eine rein nichtmedizinische Tätigkeit oder darauf, dass man kein Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeut ist genügen nicht, um der Bezeichnung "Hypnosetherapeut" ihre medizinische Wirkung gegenüber dem Laien zu nehmen.
Hat man eine Ausbildung zum Hypnosetherapeuten absolviert und erlangt man anschließend eine Heilerlaubnis (z.B. als Heilpraktiker Psychotherapie), kann man die Bezeichnung Hypnosetherapeut ab diesem Zeitpunkt führen.
Vor dem Erlangen einer Heilerlaubnis empfehlen wir denjenigen, die die Bezeichnung Hypnosetherapeut im Rahmen einer Ausbildung erlangt haben, diese nur intern zu verwenden und in der Außenwirkung auf nichtmedizinische Bezeichnungen wie Hypnotiseur oder Hypnose-Coach auszuweichen, die vom Gesetzgeber nicht als medizinisch belegt angesehen werden.