Bezeichnung Hypnosetherapeut / bzw. Therapeut allg

Bezeichnung als Hypnotherapeut und Therapeut allg.

Die Bezeichnung Hypnotherapeut ist zukünftig möglicherweise geschützt und sollte nur noch von Hypnotherapie-Anbietern verwendet werden, die eindeutig zur Verwendung befugt sind.

Vor kurzem hat ein großer Deutscher Hypnoseverband, der approbierten Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Ärzten, Zahnärzten, Diplom-Psychologe oder Master in Psychologie mit der Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz (HPG), die ein verbandseigenes Zertifikat erworben haben offen steht auf seiner Internet-Seite mitgeteilt, dass "die neuesten Recherchen des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer, RA Dr. Jens Stellpflug, ergeben haben, dass der Titel "Hypnotherapeut" geschützt ist. Damit ist gewährleistet, dass "Hypnotherapeuten", die diese Bezeichnung führen, über die Approbation als Arzt, Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut verfügen und eine qualifizierte Ausbildung in Hypnotherapie bei einer anerkannten Gesellschaft absolviert haben."

Laut dieser Information können sich zukünftig also nur noch approbierte Hypnose-Anbieter (also keine Heilpraktiker, Heilpraktiker für Psychotherapie oder sonstige Heilberufe), die eine ganz bestimmte Ausbildung absolviert haben als "Hypnotherapeut" bezeichnen.

Mit einer "anerkannten Gesellschaft" ist vermutlich ein Ausbildungsinstitut gemeint, das nach den Regularien der Ärzte- und Psychotherapeutenkammern unterrichtet und dessen Curriculum entsprechend auf deren Vorgaben abgestimmt ist (ein solches Curriculum ist zumeist langfristiger, und im Vergleich zu den Angeboten freier Ausbildungsinstitute eben nur approbierten Kreisen zugänglich)

Für Hypnotiseure / Hypnose-Coaches ohne Heilerlaubnis ändert sich dadurch nichts, da diese sich ohnehin nicht als "Hypnotherapeut" oder überhaupt als "Therapeut" bezeichnen sollten.

Was bedeutet diese Information nun für die Branche?

  • Die juristische Bedeutung der Aussage "die neuesten Recherchen des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer, RA Dr. Jens Stellpflug haben ergeben, dass" ist derzeit noch schwer einzuschätzen, da es sich anscheinend nicht um ein konkretes Urteil oder ein konkretes Gesetz, sondern eher um juristische Ableitungen bestimmter Sachverhalte handelt. Einige Kollegen sind der Meinung, dass dies alles noch nicht "wasserdicht" genug sei. Es sei unklar, wie sich eine "anerkannte Gesellschaft" definiert, welches Curriculum tatsächlich notwendig ist und wie genau Approbierte eine zusätzliche Bezeichngung als "Therapeut" anwenden und führen dürfen. Tatsache ist aber, dass eine solche Aussage, wenn sie vom Justiziar der Bundespsychotherapeutenkammer getroffen wurde und von einem ärztlichen / psychotherapeutischen Fachverband veröffentlicht wird ernst genommen werden sollte.

  • Generell ist davon auszugehen, dass diese Regelung sowohl für die Bezeichnung "Hypnotherapeut" als auch die Bezeichnung HypnoSEtherapeut" und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch für englische Bezeichnungen wie "Hypnotherapist" gilt, da diese inhaltlich weitestgehend gleichbedeutend sind und die aktuelle Rechtsprechung bspw. im Markenrecht solche kleinen sprachlichen Unterschiede häufig als nicht unterscheidungskräftig genug ansieht.

  • Hypnose-Anwender mit Heilerlaubnis, die nicht als Arzt, Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut approbiert sind (also Heilpraktiker, Heilpraktiker Psychotherapie, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten u.ä.) und approbierte Ärzte, Psychologische Berater, und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, die über keine Ausbildung verfügen, die den Normen der Ärzte- bzw. Psychotherapeutenkammern entspricht und damit zur Verwendung der Bezeichnung "Hypnotherapeut" befugt sind, sollten sich zukünftig also präventiv nicht mehr als Hypnotherapeut bezeichnen, sondern stattdessen schreiben, dass sie "HypnotheraPIE" anbieten. Andernfalls ist durchaus mit Abmahnungen (bzw. wenn der Bezeichnung "Hypnotherapeut" die selbe Wertigkeit wie "Psychotherapeut" zugerechnet wird sogar mir Strafverfahren) zu rechnen.

  • Auf die Bezeichnung Hypnotherapeut / Hypnosetherapeut und ggf. englische Varianten davon wie Hypnotherapist sollte in jeglicher Form verzichtet werden. Die Begriffe sollten nicht bei Beschreibungen der Tätigkeit oder der Person verwendet werden, in Artikeln sollte von Aussagen wie "Ich als Hypnotherapeut sehe das ja so oder so..." verzichtet werden und es sollte auch keine Logos oder Bilder, die diese Bezeichnungen enthalten auf Praxisschildern, Webseiten, Flyern, Visitenkarten, Urkunden oder sonstigen Materialien dargestellt bzw. verwendet werden. Auch sollten keine Schriftstücke, die die Begriffen enthalten in der Praxis für Klienten sichtbar aufgehängt werden. Wer diese Bezeichnungen dennoch weiterhin nutzt und nicht eindeutig die Nutzungskriterien erfüllt, riskiert abgemahnt zu werden.

Verwendung der Bezeichnung "Therapeut" allgemein

Lange Zeit ging man davon aus, dass Inhaber einer Heilerlaubnis, die eine bestimmte Therapie X anbieten sich als "X-Therapeut" bezeichnen dürfen.

Von dieser Handhabung kommt man jedoch immer mehr ab.

Verschiedene Juristen und Verbände sind der Meinung, dass ein Heilbehandler sich immer zuerst und eindeutig (auch für Laien indentifizierbar) mit seiner Art der Heilerlaubnis bezeichnen und Therapiemethoden als Methode, nicht aber als Titel ergänzen sollte.

Hier ein Beispiel:

Max Mustermann ist Heilpraktiker für Psychotherapie und hat gerade die Hypnosetherapie erlernt.

Er fragt sich nun, wie er sich bezeichnen sollte.

Damit ein Laie seine fachliche Qualifikation erkennt, sollte er sich primär immer als

Max Mustermann
Heilpraktiker für Psychotherapie


bezeichnen.

Fügt er nun noch "Hypnosetherapeut" hinzu, sehen Juristen und Verbände die Gefahr, dass ein Laie darunter verstehen könnte, dass Max Mustermann Heilpraktiker für Psychotherapie UND Hypnosetherapeut ist und dass es sich dabei um zwei verschiedene Berufe handeln könnte, wobei der Laie in den scheinbaren Beruf Hypnosetherapeut möglicherweise Kompetenzen und Qualifikationen hineininterpretiert, die gar nicht zutreffen.

Die Bezeichnung

Max Mustermann
Heilpraktiker für Psychotherapie
Hypnosetherapie

wirkt auf den ersten Blick zwar nicht sehr viel anders als "Max Mustermann, Heilpraktiker für Psychotherapie, HypnosetheraPEUT", bringt aber dennoch deutlich besser zum Ausdruck, dass Max Mustermann ein Heilpraktiker für Psychotherapie ist, der Hypnosetherapie anbietet und minimiert das Risiko, dass ein Laie in die Bezeichnung "Hypnosetherapeut" etwas falsches hineininterpretiert.

Diese Logik lässt sich übrigens auf ALLE Tätigkeitsbezeichnungen, die den Begriff "Therapeut" beinhalten anwenden!

Also unabhängig vom Titelschutz für die Bezeichnung "Hypnotherapeut" ist es ohnehin fraglich, ob sich ein Heilbehandler, dessen Berufsbezeichnung nicht eindeutig den Begriff "Therapeut" enthält (wie dies bei Psychologischen Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten u.a. der Fall ist) überhaupt in irgendeinem Zusammenhang als "Therapeut" bezeichnen sollte.

Max Mustermann aus dem obigen Beispiel sollte sich also auch nicht als Paartherapeut, Reinkarnationstherapeut, Gesprächstherapeut oder Verhaltenstherapeut bezeichnen, sondern immer als Heilpraktiker für Psychotherapie auftreten und anschließend sein Schwerpunkte als "-therapie" darstellen.

Sind diese Änderungen nun schlimm?

Wenn man davon ausgeht, dass die oben stehenden Erläuterungen zur heute korrekten Bezeichnung von Heilberufen ohnehin immer mehr zum allgemeinen Usus werden und die Bezeichnung "Therapeut" für Berufe, die nicht eindeutig den Begriff Therapeut im Namen Tragen immer mehr als verwechslungsgefährlich angesehen wird, bedeutet der Titelschutz des "Hypnotherapeuten" nur eine überschaubare Veränderung für die Branche.

Für die meisten Kolleginnen und Kollegen bedeutet dies lediglich, an einigen Stellen in ihrem Öffentlichkeitsauftritt oder ihrem Marketing, ein "-peut" in ein "-pie" abzuwandeln.

Dass Klienten sich plötzlich abwenden oder einen Behandler als geringer qualifiziert ansehen ist eher nicht zu erwarten (zumal ein Therapeut, der nicht befugt ist, sich als "Hypnotherapeut" zu bezeichnen ja dannoch hervorragend qualifiziert sein kann!) - und wenn dieser Fall doch einmal vorkommen sollte, dann vermutlich deshalb, weil ein Klient wirklich etwas falsch eingeschätzt hatte.

Wie reagiert TherMedius auf diese Tendenzen?

Wir haben uns entschlossen, unsere Ausbildungs-Bescheinigungen, Zertifikate und Qualitätssiegel, bei denen wir bisher Bezeichnungen, die "-therapeut" enthalten haben verwendet haben, zukünftig ausschließlich mit der Bezeichnung "Therapie" zu versehen und auf die Verwendung von Bezeichnungen, die die Begriffe "Therapeut" oder "Therapeutin" enthalten zu verzichten.

Siegel mit der Bezeichnung "Therapie" stehen schon jetzt unter http://www.hypnoseausbildung-seminar.de/hypnoseausbildung/qualitaetssiegel.html zum Download bereit, sodass Sie diese ggf. austauschen können.

Absolventen, die in der Vergangenheit ein Zertifikat mit der Bezeichnung "Therapeut" oder "Therapeutin" erhalten haben, erhalten auf Wunsch ein Ersatz-Zertifikat mit der Bezeichnung "Therapie" kostenlos als PDF (Sie können es dann selbst ausdrucken, falls Sie es in Papierform benötigen) oder gegen 5€ Bearbeitungs- und Versandgebühr als Zertifikat auf marmoriertem Papier.

Ein Bestellformular finden Sie direkt im Anschluss.

Haftungsausschluss

Die auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine Rechtsberatung, wie sie ein Anwalt bietet und alle Angaben sind ohne Gewähr, da das ein oder andere Gericht oder Gesundheitsamt sie vielleicht anders sehen könnte und gerade Neuregelungen oft eine Weile brauchen, bis sie flächendeckend bekannt werden. Die hier dargestellten Informationen entsprechen unserem aktuellen Wissensstand und werden in dieser Form unseres Wissens nach deutschlandweit weitestgehend einheitlich angewandt. Von Landkreis zu Landkreis kann es Unterschiede in der individuellen Handhabung der Regelungen geben. Bitte informieren Sie sich im Zweifel bei einem auf diesen Bereich spezialisierten Rechtsberater.

Wenn jemand einen Fehler oder einen Sachverhalt entdeckt, der sich zwischenzeitlich geändert haben sollte, dann bitten wir Ihn, uns kurz
darauf hinzuweisen.

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