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Nichtmedizinische Hypnoseanwendungen
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Hier finden Sie eine Reihe von Hypnoseanwendungen, die von nichtmedizinschen Hypnotiseuren ohne Heilerlaubnis häufig angeboten werden, da sie in ihrer Zielsetzung nicht unter die Heilbehandlungen fallen (siehe auch Wer darf Hypnose anbieten?).
Bitte beachten Sie aber, dass eine Anwendung sobald sie das Ziel verfolgt, eine Krankheit zu behandeln oder Einfluss auf ein als Krankheit ansehbares Leiden zu nehmen als Heilbehandlung gilt und nicht mehr unter die nichtmedizinische Hypnose fällt.
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Raucherentwöhnung (wenn das Rauchen nicht als pathologische Abhängigkeit einzustufen ist)
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Gewichtsabnahme (wenn kein krankhaftes Übergewicht oder Essstörung)
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Tiefenentspannung
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Anspannungen lösen (keine krankhaften Verspannungen)
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Beziehungs-Verhalten und Beziehungs-Empfinden Verbessern (z.B. Klammern, Bindungsschwierigkeiten)
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Konzentrationssteigerung
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Gedächtnistraining
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Superlearning
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Motivation für Beruf, Familie oder Sport
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Charismasteigerung
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Sporthypnose zur Leistungssteigerung
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Leistungssteigerung allgemein
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Entspannt in die Prüfung
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Selbstbewusstsein steigern
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Selbstvertrauen steigern
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Selbstheilungskräfte aktivieren (zur Gesunderhaltung)
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Ruhigerer Schlaf (keine pathologischen Schlafstörungen)
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Schüchternheit
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Steigerung der Sinneswahrnehmungen
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Kommunikation mit dem Unterbewusstsein zum Erkennen der "inneren Meinung" bei Entscheidungen
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Entscheidungsfindung allgemein
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Unterricht in Selbsthypnose mit entsprechender hypnotischer "Freischaltung des Unterbewusstsein"
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Vorbereitung auf wichtige Ereignisse (Hochzeit, Prüfung, Vortrag)
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Phantasiereisen in Trance
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Rückführungen in frühere Leben
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Rückführungen an interessante Momente aus diesem Leben
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Arbeit mit PSI (z.B. Telepathie-Test)
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Wellness-Anwendungen
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Wunschhypnose (Programmierung des Unterbewusstseins im Sinne des Resonanzprinzips)
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Zielfindung
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Kombinationsanwendungen wie z.B. Hypnose-Reiki, Hypnose-Massage, Hypnose-Duftbehandlung - bei denen die Hypnose zur Entspannung zur besseren Aufnahme der Behandlung dient
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Sie können sich vorstellen, was für eine vielseitige Praxis ein solches Repertoire ermöglicht!
Mit dieser Auswahl an Anwendungen kann man unglaublich viel anfangen und sehr viele Hypnotiseure bestreiten ihren Lebensunterhalt erfolgreich damit. Man sieht also, dass die Hypnose auch ohne medizinische Heilerlaubnis sehr viel zu bieten hat und eine Hypnose-Ausbildung durchaus die Grundlage für eine berufliche Existenz darstellen kann.
In unseren Hypnose-Seminaren vermitteln wir das nötige Wissen dazu und viele unserer nichtmedizinischen Seminarteilnehmer wenden es auch erfolgreich beruflich an.
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Ausbildung zum Heilpraktiker Psychotherapie
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Früher oder später möchten die meisten nichtmedizinischen Hypnotiseure ihre Befugnisse erweitern und eine Heilerlaubnis erlangen. Viele möchten aber auch schon von Beginn an mit dem "vollen Programm" der Hypnose arbeiten können.
Eine Ausbildung zum Heilpraktiker Psychotherapie ist für diesen Zweck optimal geeignet, da die Zulassung als HP Psych. alle relevanten Befugnisse enthält, die man als Hypnosetherapeut benötigt, um das volle Spektrum der Möglichkeiten, die die Hypnose bietet auszuschöpfen.
Wer die Hypnose beruflich anwenden möchte, sollte auf jeden Fall über eine solche Ausbildung nachdenken. Das TherMedius®-Institut empfiehlt allen seinen Teilnehmern, die mit der Hypnose hauptberuflich arbeiten möchten die Ausbildung zum Heilpraktiker Psychotherapie in ihren persönlichen Ausbildungsplan zu integrieren.
TherMedius® bietet eine speziell auf die Bedürfnisse von Hypnotiseuren und Hypnosetherapeuten abgestimmte Ausbildung zum Heilpraktiker Psychotherapie im Rahmen einer einwöchigen Intensivausbildung. Als Hypnotiseur haben Sie mit Hilfe dieser Ausbildung jederzeit die Möglichkeit, ihre Befugnisse "upzugraden" und erlangen damit auch mehr Rechtssicherheit in Ihrer Tätigkeit, da die Grenzen zwischen nichtmedizinischen und psychotherapeutischen Anwendungen für sie kein Hindernis in Ihrer Tätigkeit darstellen.
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Haftungsausschluss
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Die auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine Rechtsberatung, wie sie ein Anwalt bietet und alle Angaben sind ohne Gewähr, da das ein oder andere Gericht oder Gesundheitsamt sie vielleicht anders sehen könnte und gerade Neuregelungen oft eine Weile brauchen, bis sie flächendeckend bekannt werden. Die hier dargestellten Informationen entsprechen unserem aktuellen Wissensstand und werden in dieser Form unseres Wissens nach deutschlandweit weitestgehend einheitlich angewandt. Von Landkreis zu Landkreis kann es Unterschiede in der individuellen Handhabung der Regelungen geben. Bitte informieren Sie sich im Zweifel bei einem auf diesen Bereich spezialisierten Rechtsberater.
Wenn jemand einen Fehler oder einen Sachverhalt entdeckt, der sich zwischenzeitlich geändert haben sollte, dann bitten wir Ihn, uns kurz darauf hinzuweisen.
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Unklarheiten?
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