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Ist Hypnose Gewerbe oder freiberuflich?

Diese Frage stellt sich zumeist in Bezug auf die Mehrwertsteuer und wurde schon vor längerem im Rahmen eines Musterurteils eindeutig geklärt.

Nichtmedizinische Hypnose gehört in den Bereich Lebensberatung bzw. der Coaching. Dieser gilt als Gewerbe und ist somit Mehrwertsteuerpflichtig. Auch wenn das jeweilige Finanzamt die Hypnose bei der Tätigkeitsanmeldung im ersten Moment als freien Beruf annimmt, ist dies in der Regel nur vorläufig und kann bei einer späteren Betriebsprüfung zur rückwirkenden Nachforderung der Mehrwertsteuer von Tätigkeitsbeginn an führen, da man aus fiskalischer Sicht erwartet, dass der Antragstellende selbst in Erfahrung bringen muss, welche Rechtsform für ihn gilt.

Je nachdem, wie lange man die Hypnose schon betrieben hat bis der Formfehler auffällt kann es hier zu gewaltigen Nachzahlungsbeträgen kommen! Es ist also unbedingt ratsam, sich frühzeitig abzusichern und die richtige Rechtsform für die Arbeit mit der Hypnose zu wählen und anzumelden.

Medizinische Hypnose ist abhängig vom beruflichen Status des Behandlers. Ist dieser Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeut, dann gehört er sowieso zu den klassischen Freiberuflern und seine Honorare sind in der Regel Mehrwertsteuerfrei.

Bestimmte fachspezifische Hochschulabschlüsse (z.B. Sozialpädagogik) ermöglichen es auch nichtmedizinischen Hypnotiseuren, als Freiberufler zu arbeiten.

Abweichungen von diesen Regeln sind aber möglich. So sind bspw. Beratungsleistungen für Firmenkunden, Seminare oder Vorträge teilweise auch bei Freiberuflern Mehrwertsteuerpflichtig. Das Regelwerk hierfür ist allerdings so komplex, dass man sich vor einer Praxisgründung bzw. vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit im Rahmen einer Praxis (z.B. Firmen-Seminare) auf jeden Fall bei einem Steuerberater absichern sollte, um eine falsche Vorgehensweise zu vermeiden.

In der Anfangszeit oder im Rahmen einer kleineren nebenberuflichen Tätigkeit gilt für viele nichtmedizinische Hypnotiseure, die aufgrund ihres rechtlichen Status eingentlich Mehrwertsteuerpflichtig wären die Kleingewerbe-Regelung. Bei einem Jahresumsatz unter 17.500 € bleiben ihre Honorare ebenfalls Mehrwertsteuerfrei.

Diese Angaben können natürlich in Einzelfällen variieren. Sprechen Sie die jeweiligen Gegebenheiten auf jeden Fall mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem örtlichen Finanzamt ab, um sicher zu sein!





Haftungsausschluss

Die auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine Rechtsberatung, wie sie ein Anwalt bietet und alle Angaben sind ohne Gewähr, da das ein oder andere Gericht oder Gesundheitsamt sie vielleicht anders sehen könnte und gerade Neuregelungen oft eine Weile brauchen, bis sie flächendeckend bekannt werden. Die hier dargestellten Informationen entsprechen unserem aktuellen Wissensstand und werden in dieser Form unseres Wissens nach deutschlandweit weitestgehend einheitlich angewandt. Von Landkreis zu Landkreis kann es Unterschiede in der individuellen Handhabung der Regelungen geben. Bitte informieren Sie sich im Zweifel bei einem auf diesen Bereich spezialisierten Rechtsberater.

Wenn jemand einen Fehler oder einen Sachverhalt entdeckt, der sich zwischenzeitlich geändert haben sollte, dann bitten wir Ihn, uns kurz
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Unklarheiten?

Diese Seite dient zur Information und ist keine Rechtsberatung. Wenden Sie bei Unklarheiten und um ganz sicher zu gehen bitte unbedingt an Ihren Steuerberater oder Ihr örtliches Finanzamt.