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Hypnose-Praxis Milton H. Erickson
Hypnosetherapie
Reinkarnationstherapie
Entspannungstraining
Termine nach Vereinbarung
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Berufsbezeichnungen für Hypnose
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Viele angehende Hypnotiseure und Hypnosetherapeuten sind daran interessiert, zu erfahren, welche Berufsbezeichnung sie für ihre Arbeit mit der Hypnose wählen können.
Häufig kursieren irritierende Gerüchte darüber, wie man sich bezeichnen kann und manche Bezeichnungen können auch gewisse rechtliche Risiken in sich bergen. Zudem existieren nur wenige fest definierte Regeln in Bezug auf die Berufsbezeichnung eines Hypnotiseurs und es bleicht ein gewisser Gestaltungsspielraum für den Einzelnen offen, der gerade Einsteiger häufig aber auch irritieren kann.
TherMedius® möchte an dieser Stelle einen Überblick geben, der dabei helfen kann, sich in Bezug auf die Möglichkeiten hypnotischer Berufsbezeichnungen zu orientieren und ggf. eine individuell geeignete Auswahl zu treffen, die nach Möglichkeit auch entsprechenden rechtlichen Anforderungen entspricht.
Die endgültige Entscheidung hängt natürlich letztendendes vom persönlichen Geschmack des Einzelnen ab, aber der im Folgenden dargestellte Überblick über verschiedene Möglichkeiten, welche Berufsbezeichnung Sie als Hypnotiseur oder Hypnosetherapeut wählen können kann Ihnen dabei helfen, sich entsprechend zu orientieren.
Der Einfachheit halber haben wir die Bezeichnungen in den Beispielen in der männlichen Form gehalten. Sie sind aber selbstverständlich auch in ihrer weiblichen Form verwendbar.
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Bei der Auswahl der Berufsbezeichnung sollte zuerst auf die entsprechende Befugnisse des Hypnotiseurs in Bezug auf medizinische / therapeutische Anwendungen geachtet werden. Entscheidend hierfür ist ob eine Heilerlaubnis als Heilpraktiker / Arzt / Psychotherapeut vorliegt oder nicht.
Dieses Kriterium teilt Hypnotiseure / Hypnosetherapeuten in zwei grundlegende Gruppen: nichtmedizinische Hypnotiseure und Hypnotiseure mit therapeutischer Zulassung.
Für Hypnotiseure ohne medizinische Zulassung sind folgende Berufsbezeichnungen denkbar:
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Hypnotiseur
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Hypnose-Berater
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Hypnose-Coach (hierfür bieten wir eine geschützte Zertifizierung an)
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Hypno-Coach
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Hypnose-Gesundheitspraktiker (hiervon ist aber eher abzuraten, da eine zu hohe Verwechslungsgefahr mit dem Heilpraktiker besteht - Abmahnrisiko!)
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Hypnose-Trainer
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Trance-Coach
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Trance-Berater
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Rückführungsleiter (Bei Reinkarnation)
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Rückführungs-Begleiter
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Reinkarnations-Berater
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Rückführungs-Analytiker
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Regressions-Analytiker
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Für folgende Bezeichnungen ist eine Heilerlaubnis notwendig:
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Hypnosetherapeut
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Hypnotherapeut
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Reinkarnationstherapeut
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Rückführungstherapeut
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Grund hierfür ist, dass davon ausgegangen wird, dass ein Außenstehender den Begriff "Therapeut" als medizinisch werten könnte und es somit zu Irritationen kommt, was die Einschätzung der Qualifikation des Hypnotiseurs aus Sicht seiner Klienten angeht.
Deshalb ist Hypnotiseuren grundsätzlich davon abzuraten, den Begriff "Therapeut" zu verwenden, wenn keine medizinische Zulassung vorliegt.
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Grenzfälle
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Es gibt natürlich auch eine Reihe kreativer Namensschöpfungen, die nicht klar geregelt sind.
Vorstellbar wären:
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Hypnose-Praktiker
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Reinkarnations-Praktiker
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Hypnose-Heiler
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Reinkarnations-Heiler
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Diplom-Hypnotiseur / Hypnosetherapeut
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Diplomierter Hypnotiseur / Hypnosetherapeut
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Bei der Bezeichnung "Praktiker" besteht eventuell Verwechslungsgefahr mit dem Heilpraktiker, was sicher einige Gesundheitsämter mit entsprechender Besorgnis sehen und im Zweifel die Nutzung dieser Berufsbezeichnung untersagen.
Der Begriff "Heiler" ist für Geistheiler zwar erlaubt, aber in Kombination mit Hypnose oder Reinkarnation dennoch eher nicht zu verwenden, weil auch hier eine verstärkte Verwechslungsgefahr mit medizinischen Tätigkeiten bestehen könnte.
Bezeichnungen wie "Diplom-" oder "Diplomierter-" sind auf gar keinen Fall zu verwenden. Es ist zwar aus rein rechtlicher Sicht theoretisch so, dass ein Titel, für den es kein offizielles Hochschul-Diplom gibt (erlangbar durch ein reguläres Studium an einer staatlichen Hochschule) - und diesen gibt es nicht für die Hypnose - quasi als "Phantasietitel" getragen werden darf, aber auf der Ebene der Rechtssprechung gilt dies als grobe Irreführung und im Zweifel sogar als Straftat!
Hypnose-Zertifikate mit der Bezeichnung "Diplom" oder "Diplomierter", die von Ausbildungsinstituten verliehen wurden, die kein staatlich anerkanntes Hochschulstudium bspw. als Universität oder Fachhochschule bieten sind folglich für den beruflichen Gebrauch wertlos, da diese Titel im Zweifel niemals offiziell verwendet werden und nicht einmal (z.B. auf Websites, Flyer oder Visitenkarten) erwähnt werden dürfen.
Ethisch und moralisch gesehen ist es Klienten gegenüber natürlich auch nicht verantwortbar, sich mit illegalen Titeln zu schmücken, denn mit diesen falschen Titeln verkauften sich in der Vergangenheit einige "falsche Therapeuten" als etwas, was sie de facto nicht sind und nutzten die Gutgläubigkeit und die Unkenntnis ihrer Klienten, um sich in ein besseres Licht zu rücken und eine Qualifikation vorzugaukeln, die letztenendes nie erlangt wurde.
Das TherMedius®-Institut fordet seine Ausbildungsteilnehmer deshalb grundsätzlich nachdrücklich auf, seriös zu arbeiten und auf rechtlich grenzwertige Titel in Bezug auf Hypnose und Hypnosetherapie zu verzichten. Die Erfahrung hat auch gezeigt, dass die einfache, aber prägnante Tätigkeitsbezeichnung "Hypnotiseur" nach wie vor bei den Klienten mit den größten Anklang findet und oft mehr Vertrauen schafft als dubiose Phantasietitel, die ohnehin für den Laien schwer einzuordnen sind.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter unserem Artikel über die Vergabe von Titeln im Rahmen der Hypnose-Ausbildung.
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Wie nennt man die Behandlung?
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Wie nennt man als Hypnotiseur oder Hypnosetherapeut denn nun die Anwendungen, die man mit Hypnose anbietet? Im Grunde bietet sich doch einfach der Begriff Hypnose an, aber dennoch wünschen sich einige Anbieter aus verschiedenen Gründen komplexere oder themenbezogenere Bezeichnungen, was natürlich problemlos möchlich ist. Allerdings sollte man auch hier darauf achten, rechtliche Grenzen nicht zu überschreiten, um keinen falschen Eindruck in Bezug auf die persönlichen Tätigkeitsbefugnisse zu erwecken.
Grundsätzlich sollte man eine Hypnosebehandlung nur dann "Therapie" nennen, wenn man über eine Heilerlaubnis verfügt.
Verwenden Sie also folgende Bezeichnungen bitte nur mit Heilerlaubnis:
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Hypnosetherapie
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Hypnotherapie
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Reinkarnationstherapie
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Heilhypnose
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Trance-Therapie
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Stress-Therapie
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Schmerz-Therapie
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Angst-Therapie
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Für nichtmedizinische Hypnotiseure haben sich folgende Bezeichnungen bewährt:
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Hypnosesitzung
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Hypnosebehandlung
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Hypnoseberatung
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Hypnose-Coaching
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Hypnose-Training
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Trancearbeit
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Rückführungssitzung
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Rückführungsarbeit
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Rückführungsanalyse
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Haftungsausschluss
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Die auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine Rechtsberatung, wie sie ein Anwalt bietet und alle Angaben sind ohne Gewähr, da das ein oder andere Gericht oder Gesundheitsamt sie vielleicht anders sehen könnte und gerade Neuregelungen oft eine Weile brauchen, bis sie flächendeckend bekannt werden. Die hier dargestellten Informationen entsprechen unserem aktuellen Wissensstand und werden in dieser Form unseres Wissens nach deutschlandweit weitestgehend einheitlich angewandt. Von Landkreis zu Landkreis kann es Unterschiede in der individuellen Handhabung der Regelungen geben. Bitte informieren Sie sich im Zweifel bei einem auf diesen Bereich spezialisierten Rechtsberater.
Wenn jemand einen Fehler oder einen Sachverhalt entdeckt, der sich zwischenzeitlich geändert haben sollte, dann bitten wir Ihn, uns kurz darauf hinzuweisen.
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Unklarheiten?
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