Hypnosetherapie darf jeder erlernen, den Begriff Hypnosetherapie oder die Berufsbezeichnung Hypnosetherapeut verwenden sollte allerdings nur, wer eine therapeutische Zulassung (als Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeut) besitzt.
Wenn ein Nichtmediziner Hypnosetherapie anbietet wird das als Verstoß gegen das UWG gewertet, da man davon ausgeht, dass der Begriff "Therapie" Klienten davon ausgehen lassen könnte, dass der Therapeut ein Mediziner ist.
Nichtmediziner sollten Ihre Arbeit als "Hypnose" bezeichnen.
Auch wenn diese Regelung von einigen Hypnotiseuren als ungerecht empfunden wird, dient sie doch letztenendes nur dem Schutz von Klienten und der Vermeidung von Missverständnissen. Erfahrungsgemäß fällt es Klienten nämlich relativ schwer, berufliche Hintergründe und Qualifikationen zu unterscheiden und einzuordnen. Dadurch kann es zu Missverständnissen kommen, wenn ein Klient eine Heilbehandlung erwartet, die der Hypnotiseur gar nicht durchführen darf oder wenn ein Klient eine nichtmedizinische Behandlung eines Hypnotiseurs als Heilbehandlung interpretiert und sich daraus fälschlicher Weise eine gesundheitliche Besserung erhofft.
|