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 | Kontraindikationen der Hypnose |
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Infos zu Kontraindikationen für die Hypnose
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Als Kontraindikation (auch: Gegenanzeige) bezeichnet man einen Umstand, der gegen eine Maßnahme (in diesem Fall gegen den Einsatz der Hypnose) spricht, da in ihrer Folge eine Schädigung des Klienten zu erwarten ist.
Schon in unserer Hypnose-Grundausbildung gehen wir ausführlich auf Kontraindikationen für die Hypnose ein und erläutern, in welchen Fällen die Hypnose nicht angewendet werden sollte. An dieser Stelle stellen wir diese Informationen noch einmal in ausführlicher Form zur Verfügung, damit auch Hypnotiseure und Hypnosetherapeuten, die nicht unsere Grundausbildung absolviert haben nachlesen können, wann sie die Hypnose nicht anwenden sollten.
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Absolute und relative Kontraindikationen
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Absolute Kontraindikationen sind Gegenanzeigen, bei denen die Hypnose auf gar keinen Fall angewendet werden sollte.
Relative Kontraindikationen sind Gegenanzeigen, bei denen die Hypnose nur mit besonderen Fachkenntnissen, einer speziellen Ausbildung oder einer geeigneten medizinischen Qualifikation / Heilerlaubnis angewendet werden sollte.
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Übersicht der Kontraindikationen
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Im Folgenden finden Sie eine Liste von Kontraindikationen. Im Anschluss werden diese eingehender besprochen und erläutert.
Hypnose sollte nicht oder nur mit besonderen Kenntissen und einer entsprechenden medizinischen Qualifikation angewandt werden bei:
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Psychosen (z.B. Schizophrenie, Bipolare Störung, Endogene Depressionen...)
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Persönlichkeitsstörungen
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Epilepsie und ähnlichen Anfallserkrankungen
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Herzerkrankungen
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Erkrankungen des zentralen Nervensystems
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Thrombose
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Depressionen (bestimmte Arten)
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ADS (bestimmte Formen)
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kürzlich vorgefallenem Herzinfarkt oder Schlaganfall
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geistig behinderten Menschen
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Suchterkrankungen (Drogenabhängigkeit, Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit)
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außerdem sollte die Hypnose aus ethischen bzw. rechtlichen Gründen nicht angewendet werden:
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bei Kindern und Jugendlichen ohne die Ausdrückliche Genehmigung des gesetzlichen Vertreters
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bei Menschen mit Glaubenskonflikten (einige Religionen sehen die Hypnose auch heute noch trotz aller medizinischer Erkenntnisse und Erklärungen als Zauberei an)
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bei Menschen, die Angst davor haben, hypnotisiert zu werden
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bei Menschen, die nicht hypnotisiert werden möchten
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bei Menschen, die nicht wissen, dass man sie hypnotisieren möchte
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Einigen Lesern ist vermutlich aufgefallen, dass die obige Liste auch Indikationen enthält, für deren Behandlung die Hypnose eigentlich beekannt und gebräuchlich ist (z.B. Depressionen). Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen diese heute doch als Kontraindikationen angesehen werden. Genauere Erläuterungen finden Sie im Anschluss.
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Kontraindikation: Psychosen
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Von der Behandlung von Psychosen mit Hypnose in einer ambulanten Praxis ist in grundsätzlich abzuraten, da die Wirkung der Hypnose bei Psychotikern nur schwer abschätzbar ist und im Zweifel eine Verschlechterung des Zustandes des Klienten möglich ist. Dennoch wird Hypnose hin und wieder von Spezialisten bei Psychosen eingesetzt. Dies geschieht aber in der Regel nur in einem klinischen Umfeld unter Aufsicht eines Facharztes.
Anzumerken ist auch, dass bei Psychosen durch den Einsatz von Hypnose lediglich eine Linderung, nicht aber eine Heilung zu erwarten ist.
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Kontraindikation: Persönlichkeitsstörung
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Eine ganze Reihe von Hypnosetherapeuten haben in den vergangenen Jahrzehnten versucht, die Hypnose zur Behandlung von Persönlichkeitsstörungen zu nutzen. Dabei zeigte sich, dass die Hypnose bei Persönlichkeitsstörungen nahezu wirkungslos ist und kaum eine Verbesserung der Situation des Klienten zu erwarten ist.
Es ist zwar in der Regel auch keine Verschlechterung zu erwarten, aber allein die Tatsache, dass keine Verbesserung zu erwarten ist sollte Genügen, um von einem Einsatz abzusehen.
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Kontraindikation: Epilepsie
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Obwohl die Hypnose sich unter bestimmten Umständen sehr positiv auf den Verlauf einer Epilepsie auswirken kann, besteht dennoch das Risiko, damit einen Anfall zu provozieren oder bei falschem Einsatz die Anfallshäufigkeit zu erhöhen.
Deshalb sollte die Hypnose bei Epilepsie-Patienten nur eingesetzt werden, wenn eine adäquate medizinische Überwachung und Versorgung gewährleistet ist (z.B. im klinischen Umfeld unter der Leitung eines Facharztes). In einer ambulanten Praxis wird die Hypnose von Epilepsie-Patienten als zu riskant angesehen.
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Kontraindikation: Herzerkrankungen
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Bei Klienten mit einem kürzlich erlittenen Herzinfarkt oder Schlaganfall bestehen beim Einsatz von Hypnose ähnliche Risiken wie bei Thrombose-Patienten. Durch eine Weitung der Blutgefäße könnte sich ein Gerinnsel lösen und eine lebensbedrohliche Embolie verursachen.
Die Hypnose sollte deshalb erst angewandt werden, wenn der behandelnde Facharzt eine mögliche Tiefenentspannung als unbedenklich ansieht (in der Regel 3 Tage bis 6 Wochen nach dem Herzinfarkt / Schlaganfall). Anschließend kann die Hypnose sehr nützlich für die Betroffenen sein (z.B. in der Reha, zur Regeneration oder zur weiteren Anfallsprophylaxe).
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Kontraindikation: Erkrankungen des ZNS
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Kontraindikation: Thrombose
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Die Hypnose hat zumeist eine stark entspannende Wirkung, die auch zu einer deutlichen Weitung der Blutgefäße im Körper führen kann (was in vielen Fällen eindeutig erwünscht ist!). Bei Thrombose-Patienten entsteht dadurch aber das Risiko, dass der Thrombus ins rutschen kommt, was im schlimmsten Fall zu einer lebensgefährlichen Embolie führen könnte.
Thrombose ist somit als absolute Kontraindikation anzusehen.
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Kontraindikation: Depressionen
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Kontraindikation: ADS
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Kontraindikation: Herzinfarkt / Schlaganfall
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Kontraindikation: Geistige Behinderung
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Aufgrund der Funktionsstörungen im Gehirn geistig behinderter Menschen und der dadurch veränderten Abläufe im Inneren ist die Wirkung der Hypnose zumeist nicht oder nur sehr schwer kalkulierbar. Entspannung könnte in Aggression umschlagen, Phantasiereisen könnten zum Horrortrip werden, klassische Anwendungen könnten eine ganz andere Wirkung verursachen als sie eigentlich sollten.
Geistige Behinderungen sind somit als absolute Kontraindikation für die Hypnose anzusehen.
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Kontraindikation: Suchterkrankungen
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Hypnose ist zur Behandlung von Suchterkrankungen nur bedingt geeignet.
Bei stoffgebundenen Süchten liegt ihre Stärke vor allem in der Rückfallsprophylaxe, also nach dem eigentlichen Entzug, der auf klassischem Weg z.B. in einer Entzugsklinik stattfinden sollte. Der Grund weshalb die Hypnose für den Entzug nicht optimal geeignet ist ist, dass Drogen, Medikamente und Alkohol die Gehirnfunktionen stark beeinflussen können und eine klassische Therapie mit Hypnose bei vielen Suchtpatienten nicht möglich ist, weil sie durch den Drogen- oder Alkoholeinfluss den für eine Behandlung nötigen Tranczustand überhaupt nicht erreichen können.
Ist der Entzug bereits durchgeführt und der Patient "clean", kann die Hypnose dabei helfen, Entzugserscheinungen zu mildern, den Willen zu stärken und den Übergang in ein Suchtfreies leben besser zu bewältigen.
Eine Ausnahme hierbei sind nicht stoffgebundene Süchte wie z.B. die Spielsucht, die Kaufsucht, oder die Computerspielsucht, bei denen das Gehirn nicht von extern zugeführten Stoffen beeinflusst ist. Sie sind durch Hypnose teils sehr gut behandelbar.
Ebenso ist die Raucherentwöhnung eine Ausnahme, da das Nikotin sich nicht auf die Trancefähigkeit des Klienten auswirkt und er somit behandelbar bleibt.
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