Mehrwertsteuerpflichtig sind Sie dann, wenn Sie nichtmedizinisch arbeiten (also über keine Heilerlaubnis als Arzt / Heilpraktiker / Psychotherapeut verfügen) und über 17.500 € Umsatz pro Jahr mit der Hypnose machen. Eine Ausnahme sind hier Hypnotiseure mit einem fachnahen Studium (z.B. Sozialpädagogik, Psychologie). Diese haben aufgrund ihres Studiums die Möglichkeit, die Hypnose freiberuflich anzubieten und bleiben auch über 17.500 € jährlich umsatzsteuerfrei. Im Zweifel sollten Sie aber immer Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt halten. Wenn Sie die Hypnose hauptberuflich als Selbständiger ausüben, haben Sie die Möglichkeit, sich privat krankenzuversichern. Allerdings will eine private Krankenversicherung gut überlegt sein. Faktoren wie das Eintrittsalter, die zukünftige Beitragsentwicklung und die familiäre Gesamtsituation sollten zuvor genau geprüft werden, um festzustellen ob eine private Krankenversicherung wirklich empfehlenswert ist. Wenden Sie sich hierfür auf jeden Fall an einen erfahrenen Kollegen, der Ihnen genauere Auskünfte geben kann. Das individuelle Einkommen ist von vielen Faktoren abhängig: Sitzungspreis, regionale Nachfrage, Konkurrenzsituation, Voll- oder Teilzeitarbeit, Einsatzbereitschaft des Therapeuten.... Deshalb ist es schwierig von einem Durchschnittseinkommen zu sprechen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein etablierter Hypnotiseur / Hypnostherapeut, der Vollzeit arbeitet und ein solides Praxismanagement betreibt monatlich 5.000 - 10.000 Euro mit einer eigenen Praxis verdienen kann. In Einzelfällen bei besonders engagierten Kollegen auch mehr, da aber jeder Therapeut und jede Praxis anders ist, sollte eine Kalkulation immer individuell stattfinden. Die Preise für Hypnosebehandlungen orientieren sich zumeist an den marktüblichen Heilpraktiker-Honoraren in der Region. Der Preis für eine 60minütige Sitzung bewegt sich zumeist zwischen 50 und 80 €. Manche Therapeuten (meist die erfahreneren mit einem großen Kundenstamm) verlangen auch mehr, es hat sich aber bewährt, den Preis nicht zu hoch anzusetzen, um ein breites Publikum ansprechen zu können. Für Anwendungspakete oder Spezialangebote wie die Rauchentwöhnung lassen sich auch höhere Preise erzielen. Ja, wenn Sie geschäftlich tätig werden (auch nebenberuflich), müssen Sie das Finanzamt auf jeden Fall in Kenntnis setzen. Wenn Sie Nichtmediziner sind und voraussichtlich einen Umsatz von mehr als 17.500 € pro Jahr erzielen, benötigen Sie zudem einen Gewerbeschein, den Sie für ca. 30-50€ bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt erhalten. Für die Gewerbeanmeldung gibt es auf dem Gewerbeamt einen Katalog der möglichen Tätigkeiten. Hypnose ist darin nicht aufgelistet, da Hypnose eine Behandlungsmethode ist, die als Intrument zur Ausführung der eigentlich zugrundeliegenden Tätigkeit - in diesem Fall z.B. Beratung, Lebensberatung, Training, Coaching - dient. Dieser Sachverhalt sorgt regelmäßig für Verwirrung, wenn ein Hypnotiseur oder Hypnosetherapeut ein Gewerbe auf den Begriff "Hypnose" anmelden möchte und der zuständige Sachbearbeiter die Hypnose nicht in seinem Katalog findet. Wenn Sie Ihr Gewerbe z.B. als "Lebensberatung" oder "Coaching" anmelden, dann ist das vollkommen legitim - dass Sie in Ihrer Praxis dann Ihre beratende Tätigkeit mit Hypnose ausführen ist für das Gewerbeamt uninteressant und muss bei Nichtmedizinern nicht gesondert gemeldet werden. Ja, als Nichtmediziner unterliegen sie keinem Werbeverbot wie das z.B. in vielen medizinischen Berufen der Fall ist. Sie dürfen für Ihre nichtmedizinischen Anwendungen (z.B. Entspannung, Gewichtsreduktion, Rauchentwöhnung) unbeschränkt werden - auch in Zeitungen oder im Radio.
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